Versicherungen

Die Riesterrente

Die Riesterrente ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Rentenalter, die als betriebliche oder private Altersvorsorge abgeschlossen werden kann und vom Staat, durch Steuervergünstigungen und Zulagen gefördert wird.
Die Auszahlung der Riesterrente erfolgt mit dem 65. Lebensjahr, wobei es auch möglich ist, in bestimmten Einzelfällen, Leistungen bereits ab dem 60. Lebensjahr zu erhalten.
Da die gesetzlichen Rentenzahlungen auch in den nächsten Jahren eher gering ausfallen werden, ist es anzuraten das Einkommen im Alter mit einer Riesterrente aufzubessern, zudem sie durch die möglichen staatlichen Zulagen eine interessante Variante ist.

Um eine Riesterrente abschließen zu können sind gewisse Vorraussetzungen notwendig.
Arbeitnehmer die gesetzlich versichert sind, sowie Beamte, Arbeitslose, Pflegebedürftige, Wehr- und Zivildienstleistende aber auch Minijobber (Studenten) können die Vorteile der Riesterrente für sich in Anspruch nehmen.
Für die Absicherung zahlt der Sparer regelmäßig monatliche Raten in die Riesterrente ein, bei denen er die Kontrolle über die Höhe der Beiträge für die Riesterente hat. Dabei richtet sich der monatliche Betrag nach der Einkommenssituation und kann jederzeit erhöht, gesenkt oder ausgesetzt werden.
Um die Förderbeiträge zu erhalten muss der Riester-Sparer wenigstens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Ist dies gegeben erhält der Sparer 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Sind im Haushalt kleine Kinder vorhanden beträgt die jährliche Förderung 300 Euro.
Berufeinsteiger werden in der Riesterrente besonders gefördert und erhalten einen Sonderbonus zur Riester-Förderung von 200 Euro.

Vertragsinhaber erhalten 2010 die Möglichkeit neben den Förderbeträgen, die Einzahlungen in die Riesterrente, als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dabei liegt der höchste abzugsfähige Betrag, für die Riesterrente 2010 bei einem Betrag von 2.100 Euro.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private, steuerlich geförderte, kapitalabdeckende Altersvorsorge, in der besonders Selbstständige steuerlich begünstigt werden. Bei dieser Art der Altersvorsorge werden die Beiträge über Sonderausgaben steuerlich abgesetzt, zugleich unterliegen die gezahlten Renten der Besteuerung in gleichen Umfang. Verträge sind nur förderbar, auf Grundlage einer Leibrente.
Die Basisrente wird erst ab dem 60. Lebensjahr, in monatlichen Beträgen ausgezahlt und darf nicht vererbt, beliehen oder veräußert werden, kann jedoch auch nicht gepfändet werden.

Informationen zum Autor "admin":
Olaf Rabing
E-Mail: rabing(at)hanmedia.de
Web: http://www.sitezilla.de

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