Ferien in Europa – wie ist der Versicherungsschutz?

Die Deutschen sind Spezialist im Wegfahren. Unglücklicherweise versichern zahlreiche Urlauber Ihre Ausstattung besser als die eigene Gesundheit. Es können ungeahnte Folgen daraus auftreten.
Welche Versicherungen sind tatsächlich relevant für Ihren Urlaub?
Der Versicherungsschutz der Touristen für Notfälle lässt in vielen Fällen zu wünschen übrig. Ein Bruchteil der Reisenden hat eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. In Anlehnung an Meinung von Experten die wichtigste Versicherung für den Urlaub. Anstatt der Gesundheit werden Koffer, Mobilfunktelefon, PKW oder Digicam besser abgesichert.
Die richtige Mischung macht es aus. Das wichtigste Gut ist nach wie vor die eigene Gesundheit. Erst wenn der Gesundheitsschutz anhand eine Auslandskrankenversicherung abgesichert wurde, kann man sich Gedanken über eine Reiserücktrittversicherung, Auto-Schutzbrief oder Rücktrittversicherung für Stornokosten machen.
Derzeit abgeschlossene Verträge sollten jedes Jahr neu überprüft werden, da gerade die Auslandsreise-Krankenversicherung sich im Inhalt immer wieder verändert.
Mehrere Versicherungsunternehmen offerieren kundenfreundliche Regelungen für den Rücktransport nach Hause oder sogar mit einer Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit an. Darüber hinaus unterstützen immer mehr Gesellschaften den Versicherungsnehmer, indem sie Hilfsmitteln im Ausland, zum Beispiel nach einem Unglück, wie Gehhilfen oder Rollstühlen bieten.
Falls Sie eine “Alt-Police” verfügen müssen Sie häufig auf die Leistungen verzichten, die bei “Neuen” Verträgen Standard sind.
Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungsprodukte für Ihren Urlaub bedeutsam sind und auf solche Produkte Sie getrost entbehren können.
Ein absolutes Muss: Die Reise-Krankenversicherung
Jede Menge Reisende meinen nach wie vor noch, dass Sie auch im Ausland durch Ihre Krankenkasse hinreichend abgesichert sind. Ein schwerer Fehler, der katastrophale Folgen nach sich ziehen kann.
Wer als Tourist auf Schiffsreisen, Städtereisen, Bade- oder Skiurlaub akut erkrankt und keine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, steht vor gewaltigen Problemen und als Normalverdiener rasch vor dem finanziellen aus. Denn die Reisende werden in der Regel bloß gegen Vorausbezahlung und Privatpatient behandelt. Ein weiteres Argument für die Notwendigkeit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist bei einem Krankenrücktransport in die Heimatland – die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst dies mit “NULL EURO”.
Ohne eine geeignete Reiseversicherung kann ein Rücktransport gewaltig teuer werden. So können Ausgaben mit Hilfe von einem Ambulanzflugzeug aus Brasilien oder der Karibik nach Deutschland mit circa 60.000 Euro veranschlagt werden. Heimflug aus Mallorca mit medizinischer Versorgung ca. 10.000 Euro und Rücktransporte aus Asien mit über 100.000 Euro. Die häufigsten Erkrankungen sind Magen-Darm-Erkrankungen, Schlaganfälle, Herzkreislauf-Problemen oder Unfälle.
Fazit: Umfassende Sicherheit für kleines Geld damit Sie Ihren Urlaub sorgenlos und ungezwungen genießen können.
Reiserücktrittversicherung ein sinnvoller Schutz!
Neben der Reisekrankenversicherung kann es für Touristen sinnvoll sein, gerade Familien mit Kindern oder bei vor allem teuren Reisen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Sollten Sie wegen unvorhersehbaren Ereignissen Ihren Trip nicht antreten können, fallen Stornogebühren an. Allein mit Hilfe von einer Reiserücktrittversicherung erlangen Sie Ihr Geld wieder zurück. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden selbst Ausfälle übernommen, falls der Reisende seine Reise unpünktlich antritt.
Die Bedingungen der Reiserücktrittversicherung gegen Stornokosten sind bei den Gesellschaften ungefähr gleich. Sie übernehmen die Stornogebühren bis zu 100 %, verrichten bei akuter Krankheit der versicherten Person oder seiner Familie, bei Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder wenn ein unerwartetes Ereignis (zum Beispiel: Einbruch in Wohnung oder Haus) den Ausflug unmöglich macht. Manche Versicherungen erstatten auch, wenn der Versicherte wider Erwartend eine betriebsbedingte Entlassung erhält oder ein Arbeitssuchende/r unverhofft einen neuen Arbeitsstelle findet.
Achtung! Unterschiedliche Tarife der Reiserücktrittversicherung enthalten Selbstbehalte, auf diese Weise muss im Ernstfall ca. 20 Prozent des Reisepreises selber getragen werden. Das sind bei 1.500 Euro Reisepreis immerhin 300 Euro. U. a. sollte die Reiserücktrittversicherung in der Regel sehr zeitnah abgeschlossen werden. Spätestens 8 bis vierzehn Tage nach Reisebuchung. Als Alternative gibt es die sogenannte “Last Minute Reiserücktrittversicherung”, doch etwas teurer als die normale Reiserücktrittversicherung.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Verlust oder die Beschädigungen von Gepäck und Koffern. Die Versicherung ist keineswegs unbedingt ein Schutz, anstelle vielmehr ein Kostenfresser, da lediglich erstattet wird, sofern Sie auf das Gepäck dauerhaft achten.
Bei Fahrlässigkeit – einmal weg geschaut – kann bereits als Ausschlussgrund gesehen werden und die Versicherung muss keinesfalls erstatten. Die Rechtsprechung ist nicht selten auf Seiten der Versicherer, mit nur wenigen Ausnahmen.
Hinweis: Urlaubsgepäck ist über die private Hausratversicherung (Außenversicherung) auch im Hotelzimmer und anderen Gebäuden weltweit mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Urlaub nicht über einen Zeitraum von mehr als 3 Monate geht.
Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung greift, sobald ein Einbruchdiebstahl im Feriendomizil vorliegt.
Reiseversicherungspakete – Kombinationen mit viel überflüssigem
Reisebüros bieten sehr oft Reiseversicherungspakete mit einem Allerlei aus verschiedenen Reiseversicherungsprodukten an. Im Regelfall sind Reiserücktritt- sowie Gepäckversicherung mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung kombiniert aber nur auf die Frist des Urlaubs limitiert. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung und sollte nicht ausschließlich auf den Urlaubszeitraum abgeschlossen werden.
Kommt die Einheitsversicherung?
Es ist stets ein gutes Prinzip, erfolgreiche Konzepte beizubehalten und jene Ideen, die nicht mehr dazu geeignet scheinen sich fortsetzen zu lassen, neu zu überdenken. Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung denken Politiker und Fachausschüsse derzeit über den umgekehrten Weg nach: Während die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder die Grenzen der Finanzierbarkeit erreichen erfreut sich die Private Krankenversicherung derzeit noch einer soliden Stabilität, wie sie anderswo in unserem System der gesundheitlichen Sicherung kaum mehr gegeben ist. Dennoch wird in Erwägung gezogen mittels einer Einheitsversicherung, das erfolgreiche System der Privaten Krankenversicherung mehr und mehr dem problematischen Konzept der gesetzlichen Krankenkassen anzugleichen und die Konditionen beider Versicherungssysteme zu synchronisieren.
Im Grunde mag dies eine seltsame Strategie sein, das Erfolgskonzept aufzugeben zugunsten eines Weges, der sich nur als bedingt erfolgreich erwiesen hat. Was ist die Motivation dieser Idee? Der Privaten Krankenversicherung wird häufig nachgesagt, sich nicht ausreichend am Solidarprinzip zu beteiligen. Während die gesetzlichen Krankenkassen insbesondere auch jene Mitglieder aufzunehmen verpflichtet sind, die schon ein betagtes Lebensalter erreicht haben oder von chronischen Krankheiten betroffen sind, richten sich die Privaten Krankenversicherungen schwerpunktmäßig an besser verdienende Mitglieder und selbständig tätige Menschen mit gehobenem Bildungsstand, denen auch die Eigenverantwortung zur Gesundheitsvorsorge kein Fremdwort sein dürfte. Ziel der Einheitsversicherung wäre es, eine Versicherungsfreiheit für alle Menschen zu ermöglichen, die auch mit dem Umstand verbunden wäre, dass Private Krankenversicherungen sich der Versicherung eines problematischeren Patienten nicht mehr verweigern könnte. Es mag abzuwarten sein, welche politische Partei diese Idee beim kommenden Bundestagswahlkampf zum Programm machen wird, doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch radikale Reformen dazu neigen, aufgrund der Notwendigkeit zur Koalitionsbildung im politischen Alltag in einer Kompromisslösung und einer weiteren gemäßigten Gesundheitsreform zu enden.