Zweitälteste Krankenversicherungsunternehmen – Hanse Merkur

HanseMerkur, ein mittelständisches Versicherungsunternehmen mit Stammsitz in Norddeutschland , mitten im Herzen von Hamburg. Die Hanse Merkur bietet vorrangig als Personenversicherer Kranken- und Altersvorsorge, Absicherung für private wie auch berufliche Risiken, auch für das Ausland.
Die HanseMerkur Versicherung ist der zweitälteste Krankenversicherer Deutschlands. Die Gründung reicht bereits in das Jahr 1875 zurück.
Im Zuge der Beschaffenheit und der Dimension kann die Hanse Merkur gradlinig und wandlungsfähig auf die Bedürfnisse der Kunden und die des Marktes eingehen ebenso wie die damit verbundene Gewissheit, Berechenbarkeit ebenso wie Zuverlässigkeit optimal einstellen. Durch die flache Organisationsstruktur und durch innovative Produkte gelingt es der HanseMerkur Versicherung bereits zum achten Mal in Folge, immens über dem Marktdurchschnitt zu wachsen. Die Produkte der Hanse Merkur erhalten regelmäßig spitzen Ratings unabhängiger Analyse-Instituten.
In den letzten Jahren konnte die HanseMerkur Versicherung jede Menge renommierte Kooperationspartner für sich gewinnen. Zu den Kooperationspartnern gehören unter anderem die Deutsche Angestellte Krankenkasse und die HEK, die Optikerkette Fielmann, die Hamburger Sparkassen und Deutschlands größtes Kreuzfahrtunternehmen AIDA CRUISES.
Die Geschäftsfelder Kranken- und Altersvorsorge formen vor allem den Personenversicherer HanseMerkur. Versicherte haben einen Vorteil hierdurch von einer gesunden finanziellen Ausstattung des Unternehmens. Nur durch passabel kalkulierte und leistungsstarke Produkte kann dieses ertragreiche Wachstum generiert werden.
Private Krankenkasse
Die Stützen des mittelständischen Personenversicherer liegt auch in der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung der HanseMerkur Versicherung bieten innovative, bedarfsgerechte und leistungsstarke Tarife zu fairen Preisen. Seit 1982 ist das Versicherungsunternehmen Vorreiter mit Mutter und Kind Tarifen, der die Mitaufnahme eines Elternteils (Rooming-in) beim stationären Krankenhausaufenthalt des erkrankten Kindes absichert. Ab 1989 war es das erste PKV-Unternhemen, welches mit Ergänzungstarifen die Leistungskürzungen im Rahmen der Gesundheitsreform der gesetzlichen Krankenkassen auffing.
Altersvorsorgespezialist mit fairen Preisen Altersvorsorge zu fairen Preisen
Die Hanse Merkur Versicherungsgruppe ist Altersvorsorgespezialist mit fairen Kosten bei hoher Leistung. Der Mittelpunkt liegt auf staatlich geförderten Produkten, der Absicherung des Risikos “Berufsunfähigkeit” und optimalem Sterbegeldschutz. Neben dem Nutzen, mit marktführenden und unverwechselbaren Versicherungslösungen zu stellen, stehen Serviceaspekte wie noch Kundennutzen im Vordergrund. Die HanseMerkur bietet auf Ihrer Internetseite riestermeister.de umfangreiche Informationen zum Themenbereich Altersvorsorge, gerade zur Riester Rente. Neben Tariferläuterungen und Rechenbeispielen für Singels, Ehepaaren und Hausfrauen. U. a. Förder- und Tarifrechner werden angeboten. Neben der Riester Rente wird auch die Rürup Rente als zweite staatlich geförderte Altersvorsorgeform angeboten. Die Rürup Rente ist vor allem für Selbständige oder Freiberufler gedacht, wobei sie ein interessantes Steuersparmodell für gut oder besser verdienende Angestellte ebenso darstellt.
Neben der Subvention von Kinderschutz fördert die HanseMerkur auch die chinesische Medizin. Über das Zentrum für TCM am UKE werden Labor-, klinische und Versorgungsforschung zur asiatischen Heilkunst gefördert. Die Zielvorstellung: Entwicklung von wissenschaftlichen und transparenten Behandlungsstandards für die stets stärker nachgefragten Traditionelle Chinesische Medizin in Deutschland.
Altersvorsorge: Welche Varianten gibt es?
Bereits zu Beginn dieses Jahrtausends warnte die damals rot-grüne Bundesregierung vor einer immer weiter auseinanderklaffenden Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente. Geändert hat sich an diesem Zustand bisher leider nichts. Der demografische Wandel ist im vollen Gange und impliziert eine schlechtere Rentenversorgung der späteren Generationen. Daher ist es ratsam, die erste Säule der Altersvorsorge, der gesetzlichen Rentenversicherung, um zwei weitere Säulen zu ergänzen. Weiterlesen
Rente mit 67 – Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters im Überblick
Seit Beschlussfassung im November 2006 steht es endgültig fest: Die Bundesregierung versucht die Probleme innerhalb der Finanzierung der gesetzlichen Renten mit einer Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre, von 65 auf 67 Jahre, zu lösen.
Die entsprechende Gesetzesänderung betrifft das sechste Sozialgesetzbuch, dessen Paragraph 35 das Renteneintrittsalter definiert. Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Zusammenhang wird heftig und kontrovers diskutiert. Beschäftigte sehen eine Ungerechtigkeit darin, dass sie die Schieflage der staatlichen Rentenversicherung mehr oder weniger alleine tragen und ausgleichen sollen.
Darüber hinaus werden Zweifel daran geäußert, ob ein geregeltes Arbeitsleben bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres nicht zu einer weitreichenden Verschlechterung der Gesamtlebensqualität führt. Die Erhöhung der Altersstufe erfolgt dabei schrittweise, bis zum Jahr 2029.
Im Zeitraum von 2012 bis 2023 wird es zu einer jährlichen Erhöhung des Eintrittsalters im Rahmen von einem Monat kommen. Ab 2024 verdoppelt sich der Schritt und das Eintrittsalter wächst pro Jahr um zwei Monate. Proportional wird auch die entsprechende Altersgrenze für Schwerbehinderte um insgesamt zwei Jahre angehoben, so dass diese ab 2029 insgesamt 65 Jahre, anstelle der jetzt gültigen 63 Jahre beträgt.
Ebenfalls betroffen sind die Altersgrenzen, ab denen, unter Inkaufnahme entsprechender Abschläge, eine frühzeitige Rente in Anspruch genommen werden kann. Lag diese Grenze bislang bei einem Alter von 61 Jahren, so erhöht sich im Rahmen der Gesetzesänderung auch diese auf insgesamt 63 Jahre. Im Rahmen einer Sonderregelung wird es allerdings ab 2029 auch dann möglich sein, eine abzugsfreie Rente mit 65 zu erhalten, wenn insgesamt 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können.
Hierbei werden auch Jahre angerechnet, die aufgrund von Kinder- oder Pflegezeiten beitragsfrei blieben, nicht jedoch Jahre, in denen aufgrund von Arbeitslosigkeit keine Beiträge gezahlt wurden. Die schrittweise Erhöhung bietet den Beschäftigten einen verhältnismäßig langen Zeitraum, um über persönliche Lösungsmodelle nachzudenken und diese auch umzusetzen.
Besteht weiterhin der Wunsch, auch bei Renteneintritt nach dem Jahr 2029 bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder noch früher in Rente zu gehen, so müssen insgesamt Abschläge in Höhe von acht Prozent in Ansatz gebracht werden.
Jeder Monat wird hier mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent angerechnet. Um diese Versorgungslücke auszugleichen, können sowohl betriebliche, als auch private Formen der Altersvorsorge eingesetzt werden, wobei gilt, dass diese das monatliche Budget umso weniger belasten, je früher sie abgeschlossen werden.
Da die alleinige Erhöhung des Renteneintrittsalters die Schwierigkeiten bei der Rentenfinanzierung alleine noch nicht lösen wird, bleibt darüber hinaus abzuwarten, wie sich die Renten in Zukunft tatsächlich verändern werden. Bereits heute bewegen sich die jährlichen Zuschüsse aus Steuergeldern in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung im mehrfachen Milliardenbereich und es gibt nur wenige Anhaltspunkte dafür, dass sich diese Situation dauerhaft verbessern lässt.
Abnehmende Geburtenquoten bei einer gleichzeitigen Steigerung der menschlichen Lebenserwartung sprechen hier ebenso eine deutliche Sprache, wie hohe Arbeitslosenquoten und andere Aspekte, die einen negativen Einfluss auf die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Steuerliche Förderung der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, in Deutschland auch unter dem Namen Basisrente bekannt, bietet, vor allem für Selbstständige, Freiberufler und andere Berufsgruppen, ohne Rentenversicherungspflicht, ein interessantes Modell zur privaten Altersvorsorge, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme staatlicher Förderung.
Gerade innerhalb der genannten Gruppen besteht ein erhöhter Bedarf in Bezug auf die private Alterssicherung, da sich Selbständige in der Regel alleine und aktiv um eine Altersvorsorge kümmern müssen und dieser Aspekt häufig vernachlässigt wird. Hinzu kommt, dass häufig eine weniger klare Vorstellung darüber besteht, in welchem Alter die Berufstätigkeit aufgegeben werden soll.
Die Rürup-Rente versucht diese Versorgungslücke zu füllen und stellt hierzu vor allem die Aspekte Sicherheit und Flexibilität in den Mittelpunkt. Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005, angeregt durch den Wirtschaftsweisen Bert Rürup, in Deutschland eingeführt.
Innerhalb der steuerlichen Behandlung, nehmen die Beiträge zur Rürup-Rente eine Sonderstellung ein. So erfolgt bereits im Jahr 2008 eine steuerliche Anerkennung geleisteter Beitragszahlungen im Rahmen von 66 Prozent. Dieser Satz wird in der Zukunft pro Jahr um jeweils 2 Prozent angehoben, bis er im Jahre 2025 volle 100 Prozent ausmachen wird.
In Ergänzung zu dieser Regelung gilt allerdings auch eine Höchbetragsfestlegung, die für Einzelpersonen bei 20.000 Euro und bei Ehepaaren bei 40.000 Euro pro Jahr liegt. In Bezug auf die Versteuerung der später ausgezahlten, monatlichen Rentenbeträge gilt, dass sich die zu versteuernde Quote der Leistungen schrittweise erhöhen wird.
Diese Quote lag im Einführungsjahr 2005 bei 50 Prozent und steigt bis zum Jahr 2022 in Schritten von 2 Prozent jährlich. Ab 2023 steigt sie dann weiterhin, allerdings um lediglich einen Prozentpunkt pro Jahr, so dass bis zum Jahr 2040 der volle Satz, in Höhe von 100 Prozent, erreicht wird.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings zum einen, dass die Erträge aus Rürup-Verträgen nicht der neuen Abgeltungssteuer ab 2009 unterliegen und das zum anderen der persönliche Steuersatz im Rentenalter wesentlich niedriger sein wird, als in der Zeit aktiver, beruflicher Beschäftigung.
Innerhalb der Steuerpraxis wird die Quote dauerhaft fixiert, die im Jahr der ersten vollständigen Rentenzahlung gültig war. Zu beachten ist hierbei, dass es sich um eine Betragsfestschreibung, nicht aber um eine prozentuale Fixierung handelt. Wurde ein Rürup-Vertrag mit dynamischer Steigerung der Rentenzahlungen vereinbart, so muss berücksichtigt werden, dass der steuerfreie Anteil der Rente über den gesamten Auszahlungszeitraum gleich bleibt und nicht mit ansteigt.
Einmal eingezahlte Beiträge sind im Falle von Rürup-Verträgen sicher vor Pfändungen und werden auch im Falle von Arbeitslosigkeit nicht auf das vorhandene Vermögen angerechnet. Verschiedene Anbieter für Rürup-Produkte am Markt, bieten interessante Optionen, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll einzusetzen sind, wie zum Beispiel die DWS BasisRente Premium.
Beispiele hierfür sind zum einen die Möglichkeit zum Aussetzen von Beiträgen für bestimmte Zeiträume, zum anderen die Einzahlung zusätzlicher Beträge, wenn diese zur Verfügung stehen. Stellt der Selbstständige am Ende eines Geschäftsjahres, oder durch einen besonders vorteilhaften Auftrag, fest, dass ihm zusätzliche, nicht eingeplante Gelder zur Verfügung stehen, so kann er sie unmittelbar in seinen Rürup-Vertrag einzahlen und erhöht somit effektiv seine spätere Rente.
Die Riesterrente
Die Riesterrente ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Rentenalter, die als betriebliche oder private Altersvorsorge abgeschlossen werden kann und vom Staat, durch Steuervergünstigungen und Zulagen gefördert wird.
Die Auszahlung der Riesterrente erfolgt mit dem 65. Lebensjahr, wobei es auch möglich ist, in bestimmten Einzelfällen, Leistungen bereits ab dem 60. Lebensjahr zu erhalten.
Da die gesetzlichen Rentenzahlungen auch in den nächsten Jahren eher gering ausfallen werden, ist es anzuraten das Einkommen im Alter mit einer Riesterrente aufzubessern, zudem sie durch die möglichen staatlichen Zulagen eine interessante Variante ist.
Um eine Riesterrente abschließen zu können sind gewisse Vorraussetzungen notwendig.
Arbeitnehmer die gesetzlich versichert sind, sowie Beamte, Arbeitslose, Pflegebedürftige, Wehr- und Zivildienstleistende aber auch Minijobber (Studenten) können die Vorteile der Riesterrente für sich in Anspruch nehmen.
Für die Absicherung zahlt der Sparer regelmäßig monatliche Raten in die Riesterrente ein, bei denen er die Kontrolle über die Höhe der Beiträge für die Riesterente hat. Dabei richtet sich der monatliche Betrag nach der Einkommenssituation und kann jederzeit erhöht, gesenkt oder ausgesetzt werden.
Um die Förderbeiträge zu erhalten muss der Riester-Sparer wenigstens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Ist dies gegeben erhält der Sparer 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Sind im Haushalt kleine Kinder vorhanden beträgt die jährliche Förderung 300 Euro.
Berufeinsteiger werden in der Riesterrente besonders gefördert und erhalten einen Sonderbonus zur Riester-Förderung von 200 Euro.
Vertragsinhaber erhalten 2010 die Möglichkeit neben den Förderbeträgen, die Einzahlungen in die Riesterrente, als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dabei liegt der höchste abzugsfähige Betrag, für die Riesterrente 2010 bei einem Betrag von 2.100 Euro.
Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine private, steuerlich geförderte, kapitalabdeckende Altersvorsorge, in der besonders Selbstständige steuerlich begünstigt werden. Bei dieser Art der Altersvorsorge werden die Beiträge über Sonderausgaben steuerlich abgesetzt, zugleich unterliegen die gezahlten Renten der Besteuerung in gleichen Umfang. Verträge sind nur förderbar, auf Grundlage einer Leibrente.
Die Basisrente wird erst ab dem 60. Lebensjahr, in monatlichen Beträgen ausgezahlt und darf nicht vererbt, beliehen oder veräußert werden, kann jedoch auch nicht gepfändet werden.